energiewirtschaftliche Beratung
Benjamin Hillebrand
Über mich
Die energiewirtschaftliche Beratung von großen Energieverbrauchern, wie Unternehmen des produzierenden Gewerbes und großen öffentlichen Einrichtungen, ist mein tägliches Geschäft. Dabei steht die ständige Optimierung der Energiekosten im Fokus. Um dies zu erreichen unterstütze und berate ich die Verantwortlichen für das Energiekosten-Budget bei den vielfältigen Optimierungsmöglichkeiten.
Tätigkeitsfelder
Zu meinen Tätigkeitsbereichen gehören zum Beispiel die Besondere Ausgleichsregelung gemäß § 63 ff EEG, Strompreiskompensation oder die Optimierung von Netzentgelten. Auch die energiewirtschaftliche Betrachtung von Energie-Versorgungskonzepten mit Kraft-Wärme-Kopplung ist Bestandteil meines Arbeitsgebietes.
Projekte
Unterstützung der Peiner Träger GmbH
bei der Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung nach § 64 EEG
und zur Strompreiskompensation
Die Kosten für die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien werden mittels der EEG-Umlage bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Höhe der Umlage ergibt hieraus für stromintensive Unternehmen eine hohe finanzielle Belastung. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Unternehmen mit der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 ff EEG ihre Stromkosten deutlich reduzieren.
Die Peiner Träger GmbH ist ein deutsches Elektro-Stahlwerk und gehört zur Salzgitter-Gruppe. Namensgeber des Unternehmens ist der weltweit bekannte Peiner Träger, der dort Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt wurde.
Der als Rohstoff eingekaufte Schrott wird in den beiden Elektro-Öfen zu Stahl verarbeitet und anschließend zu Vorformen vergossen. In den beiden Walzwerken Schwere Trägerstraße und Universalmittelträgerstraße werden diese dann zu Stahlträgern in den verschiedensten Formaten sowie Spundwänden gewalzt.
Für die Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung und zur Strompreiskompensation sind die benötigten energiewirtschaftlichen sowie buchhalterischen Daten und Unterlagen zusammenzustellen. Hierzu ist es erforderlich, die Nachweise bei den jeweils zuständigen Mitarbeitern in den Fachabteilungen zu beschaffen. Anschließend werden die Unterlagen einer Prüfung und Plausibilisierung unterzogen, wobei sie direkt für eine reibungslose Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer aufbereitet werden. Bei der folgenden Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer erfolgt eine umgehende Klärung der gegebenenfalls aufkommenden Fragen, um eine möglichst frühe Antragsstellung zu erreichen.
Nach Abschluss der Prüfung werden die Antragsdaten in das jeweilige elektronische Portal eingegeben. Abschließend wird zusammen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der ausgefüllte Antrag auf Vollständigkeit durchgesehen, bevor dieser dann abgesendet wird.
Während der Bearbeitung liegt der Fokus stets auf einer optimierten Antragsstellung.
Unterstützung eines öffentlichen Rechenzentrums bei der Reduzierung der Netzentgelte
Große Stromverbraucher können mit ihrem Netzbetreiber eine Reduzierung der Stromnetzentgelte vereinbaren, falls bei ihnen eine besonders kontinuierliche Netzauslastung gegeben ist (§ 19 Abs. S. 2 StromNEV). Dafür muss rechnerisch nachgewiesen werden, in wie weit durch das Stromabnahmeverhalten des Netznutzers das Stromnetz entlastet wird. Hierfür wurden für ein öffentliches Rechenzentrum mit einem Höchstleistungsrechner die erforderlichen Gespräche mit dem zuständigen Netzbetreiber geführt, entsprechende Vergleichsrechnungen erstellt und der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Netznutzer und dem Netzbetreiber begleitet.
Beratung einer öffentlichen Einrichtung bei der Optimierung der Fernwärmekosten
Eine öffentliche Einrichtung unterhält bundesweit über zwanzig verschiedene Standorte, die teilweise mit Fernwärme geheizt werden. Nach einem internen Benchmark der Fernwärmekosten an den verschiedenen Standorten erfolgte für mehrere Standorte eine Optimierung der Fernwärmekosten. Hierzu wurden Verhandlungen mit dem jeweiligen Fernwärmeversorger aufgenommen, um mit Hilfe von Anlegbarkeitsrechnungen und weiterer Argumenten eine Reduzierung der Fernwärmekosten zu erreichen.
Unterstützung eines Chemieherstellers bei der Antragstellung auf Strompreiskompensation
Mittlere und große Stromerzeugungsanlagen sind in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Seit dem Jahr 2013 erfolgt für diese Anlagen keine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen mehr. Daher müssen die betroffenen Stromerzeuger die entsprechenden Emissionszertifikate zukaufen, wodurch die Stromerzeugungskosten steigen und Stromverbraucher diese über höhere Strompreise bezahlen müssen. Um zu verhindern, dass besonders energieintensive Unternehmen durch die höheren Kosten zu sehr belastet werden und die Produktion daher in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagert werden (Carbon Leakage), können diese Unternehmen einen Antrag auf Strompreiskompensation stellen. Der Chemiehersteller wird hierbei von mir unterstützt. Dies umfasst die Zusammenstellung der benötigten Daten, das Erstellen der begleitenden Dokumente und das Ausfüllen des eigentlichen Antrags. Die Antragsunterlagen werden anschließend von einem Wirtschaftsprüfer auf ihre Korrektheit und ihre Konsistenz geprüft, bevor der Antrag an die Deutsche Emissionshandelsstelle zur Antragsbearbeitung versandt wird.
Verhandlung eines Sondernetzentgeltes für ein Unternehmen der Lebensmittelindustrie
Die von einem Erdgasverbraucher zu zahlenden Netzentgelte sind, neben den Verbrauchs- und Leistungswerten, von dem jeweiligen Netzbetreiber abhängig, an dessen Netz das Unternehmen angeschlossen ist. Befindet sich in der Nähe ein zweites Netz, kann mit dem eigenen Netzbetreiber über eine Reduzierung der Netzentgelte verhandelt werden, indem über eine Vergleichsrechnung nachgewiesen wird, dass ein Anschluss an das alternative Netz wirtschaftlicher als der bisherige Netzanschluss ist. Für ein großes Unternehmen der Lebensmittelindustrie wurden die individuellen Gegebenheiten energiewirtschaftlich geprüft und anschließend eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Zur Umsetzung des ermittelten Kostensenkungspotenzials wurden im Folgenden dann die erforderlichen Gespräche mit dem Netzbetreiber geführt.
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Benjamin Hillebrand
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